Willkommen am Fluss
.. Wasserrahmenrichtlinie
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Beispielhaftes Die Wasserrahmenrichtlinie der EU verlangt die Herstellung der Durchwanderbarkeit unserer Fließgewässer. Derzeit vernageln noch zahlreiche Querbauwerke die Bega, die Fischpopulationen sind genetisch getrennt, günstige Biotope und Laichgründe nicht erreichbar. Aber es tut sich was!
Auch in Lemgo nimmt man die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nicht einfach nur zur Kenntnis. In absehbarer Zeit werden die Stauhaltungen im Stadtgebiet die Wanderwege der Fische nicht länger blockieren. Die Verhandlungen mit den Wasserrechtsinhabern sind abgeschlossen, Pläne für die Umgestaltung der Wehre bzw. den Bau von Umgehungsgerinnen fertiggestellt. In einem Fall ist der Umbau schon in Gang gekommen. Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, gibt es für die Fische auf dem Weg zu den besten Laichgründen nur noch ein letztes Hindernis: Das ist die Büllinghauser Mühle. Obwohl das Wasserrecht seit Jahren abgelaufen ist, lässt der Betreiber die Turbinen weiterlaufen. Besteht auf einer Billiglösung, die den Vorgaben des Handbuchs "Querbauwerke" nicht entspricht. Lehnt alle anderen Vorschläge ab. Prozessiert vor dem Verwaltungsgericht gegen die Behörden und zieht im Mediationsverfahren sogar einen von ihm selbst gemachten Vorschlag zurück. Das Honorar für seine Rechtsanwälte erscheint ihm vermutlich billiger als der 20%-ige Anteil, den er bei einem Umbau zahlen müsste. |