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Stellungnahme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Maßnahmenprogramm Oberflächengewässer Bega PE_WES_1600
Die Hegegemeinschaft hat auf einer Versammlung am 10.03.2009 die Ende
2008 veröffentlichten Bewirtschaftungspläne für das Begasystem
diskutiert und nimmt dazu wie folgt Stellung:
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Das MUNLV schreibt: "Das entsprechende Maßnahmenprogramm gibt den
Akteuren vor Ort einen Handlungsrahmen für Verbesserungen in den nächsten
Jahren vor: möglichst effizient und aufeinander abgestimmt. [...]
Die konkrete Ausführungsplanung ist Sache des jeweiligen Maßnahmenträgers
und der behördlichen Vollzugsentscheidung".
Zu den Maßnahmenträgern gehören in Lippe die
Kommunen, weiterhin der Kreis, die Landwirtschaftskammer und der Werre-Wasserverband.
Zwei Monate nach Beginn der konkreten Planungsphase ist noch immer ungeklärt,
wie und durch wen die erforderliche Abstimmung der Maßnahmen organisiert
werden soll. Die Bezirksregierung sollte kurzfristig entscheiden, wer die
Federführung übernimmt und ggf. einen externeren Moderator einschalten.
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Bis Ende 2009 ist mindestens zu klären, an welchen Orten die vorgesehenen
Strahlursprünge bzw. Trittsteine eingerichtet werden sollen, welche
Ziele damit vordringlich verfolgt werden (z.B. Förderung bestimmter
Fischarten, Amphibien, Insekten oder Arten des Makrozoobenthos), welche
Begleitmaßnahmen (z.B. Uferrandstreifen, Durchgängigkeit) erforderlich
sind, welche ökologischen Folgen im Umfeld des Gewässers zu erwarten
sind und wie die Kosten auf die Maßnahmenträger verteilt werden
sollen. Sämtliche technischen Details in eine solche Planung einzubeziehen
erscheint weder möglich noch notwendig,. Das kann noch zeitnah vor
Realisierung der Einzelmaßnahmen erfolgen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Maßnahmenplanung
ist ein Grundgedanke der WRRL. Die Strategie der "Runden Tische" sollte
in der Phase konkreter Planungen beibehalten werden, auch wenn dies vom
MUNLV nicht ausdrücklich verlangt wird. Mit rein behördeninternen
Entscheidungen hat die Fischerei jedenfalls denkbar schlechte Erfahrungen
gemacht (s. Anlage).
Der Stadt Lemgo hat mit ihrer Hochwasserschutzplanung ein Vorbild gegeben:
In öffentlichen Gesprächsrunden haben Experten verschiedener
Fachrichtungen (z.B. Hydrologen, Gewässerökologen, Stadtplaner)
alternative Konzepte vorgestellt. Dadurch konnten Effizienz und Kosten
verglichen und in einem ergebnisoffenen Prozess allseits akzeptierte Lösungen
gefunden werden.
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Das Trittsteinkonzept ist ohne Herstellung der Durchgängigkeit nicht
erfolgversprechend. Im Maßnahmenprogramm wird der Zusammenhang jedoch
nicht deutlich: Strahlursprünge und Trittsteine sollen bis 2015 eingerichtet
werden, die Durchgängigkeit in geringem Umfang (11 von 53 Querbauwerken)
erst 2027 hergestellt sein. Nach Auffassung der Fischerei müssen beide
Maßnahmentypen deutlich besser aufeinander abgestimmt werden. Zu
den technischen Details gibt die Vorstudie des Werre-Wasserverbands klare
Hinweise. Im übrigen sollte von der Möglichkeit des Entzugs ungenutzter
Wasserrechte nach §15(4) WHG konsequent Gebrauch gemacht werden.
Im Rahmen des Wanderfischprogramms NRW wurde festgestellt, dass im
Kreis Lippe noch Fortpflanzungshabitate für Großsalmoniden vorhanden
sind. Die Durchgängigkeit ist deshalb nicht nur für Mitteldistanzwandererer
sondern auch für anadrome und katadrome Wanderfische (Lachs, Meerforelle,
Flussneunauge, Aal) herzustellen, Aufstiegshilfen müssen entsprechend
den Hinweisen des "Handbuchs Querbauwerke" dimensioniert werden. Notwendig
ist zudem der Einbau von Feinrechen an allen Turbinenanlagen in Unter-
und Mittellauf der Bega. Der gesetzlich vorgeschriebene Gitterabstand von
2 cm reicht nachweislich nicht aus, um abwandernde Jungfische und den vom
Aussterben bedrohten Europäischen Aal zu schützen.
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Unter Kosten-/Nutzenaspekten ist die Entfesselung der Fließgewässer
und das Zulassen einer eigendynamischen Entwicklung die mit Abstand wirksamste
Methode zur Verbesserung des ökologischen Zustands. Voraussetzung
dafür sind in der Regel der Erwerb bzw. der Tausch von Flächen
im Uferbereich. Die Kommunen sollten die dafür vorhandenen Möglichkeiten
zeitnah ausloten. Im NSG Begatal ist der Kreis Lippe großflächig
Grundeigentümer, er könnte mit gutem Beispiel vorangehen und
entbehrliche Quer- und Längsbauwerke entfernen. Während der Laichzeit
der Salmoniden (Anfang Oktober bis Ende Mai) sind Baumaßnahmen im
und am Gewässer aber zu vermeiden.
Ein Problem mit erheblichen ökologischen Folgen besteht
derzeit in mangelhafter Regulierung der Wasserführung an zahlreichen
Querbauwerken. Schwallbetrieb und unzureichende Wasserführung in vorhandenen
Aufstiegshilfen sind an der Tagesordnung, könnten durch automatische
Steuerungs- bzw. Überwachungsanlagen aber unschwer vermieden werden.
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Nicht nachvollziehbar ist die sog. "Experteneinschätzung", wonach
flächendeckend keine Erosionsgefährdung durch die Landwirtschaft
gegeben ist. Die Sedimentationsprobleme im Emmerstausee zeigen, dass das
Gegenteil richtig ist. Feinsedimente haben in praktisch allen mittleren
und größeren Fließgewässern Lippes zu einer Verdichtung
der natürlichen Kiesbetten geführt.
Nach Ansicht der Fischerei ist dies eine wesentliche Ursache
für den überwiegend "schlechten" oder "unbefriedigenden" Zustand
des Makrozoobenthos. Die Auswirkungen auf kieslaichende Fische sind gleichfalls
erheblich bis dramatisch. Seit Jahren ist eine Bestandsabnahme dieser für
das Begasystem typischen Arten zu verzeichnen, der nach FibS ermittelte
"gute" Zustand kann allenfalls als qualitative Beschreibung akzeptiert
werden.
Langfristig scheint eine Entschärfung der Situation nur
durch die konsequente Anlage von Uferrandstreifen in den Quellgebieten
(aber auch an zahlreichen Straßengräben im ländlichen Bereich)
möglich.
Die Planung effizienter Maßnahmen ist nach Auffassung der Hegegemeinschaft
nur in einem wohlorganisierten und ergebnisoffenen Prozess möglich,
in dem möglichst viele Aspekte bedacht werden können. Einladungen
zur Mitarbeit sollten alle Betroffenen (Wasserrechtsinhaber, Naturschutzorganisationen
etc.) erhalten. Um arbeitsfähige Gremien zu gewährleisten, erscheint
es zweckmäßig, die Gesprächsrunden getrennt nach geeigneten
Planungseinheiten (z.B. obere Bega mit Nebengewässern, Emmer unterhalb
des Stausees) stattfinden zu lassen. Die Fischerei ist uneingeschränkt
bereit, ihre spezifischen Kenntnisse bei solchen "Runden Tischen" einzubringen.
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